Hundertwasser-Info 04-22/23
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
ich möchte mit diesem Schreiben auf drei wesentliche Punkte hinweisen:
- Nutzung von itslearning
Da itslearning die wichtigste Kommunikationsplattform innerhalb der Schule und zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern ist, weise ich darauf hin, dass nicht nur alle Lehrkräfte, sondern auch alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, sich mindestens einmal täglich auf der Lernplattform anzumelden, um neue Informationen zu erhalten. Sollten die Zugangsdaten verlorengegangen sein, genügt eine kurze Information mit Namen und Klasse über das Postfach von Frau Klemm oder über die Klassenleiterin oder den Klassenleiter.
- Nacharbeit bei Erkrankungen
Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Erkrankung den Unterricht nicht besuchen können, ist eine Beschulung im Distanzunterricht nicht vorgesehen, da die Genesung im Mittelpunkt steht. Die Schülerinnen und Schüler sind nach Ende der Erkrankung zum selbstständigen Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffs verpflichtet.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass bei einem entschuldigten Fehlen des Kindes der schriftliche Entschuldigungszettel der Erziehungsberechtigten mit Angabe der Dauer des Fehlens und des Grunds für das Fehlen bzw. die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen in der Schule vorliegen muss, da das Fehlen ansonsten als unentschuldigt gewertet und ggf. ein Schulmeiderverfahren eingeleitet werden kann.
- Nachschreiben von Klausuren
Ich weise darauf hin, dass neben den Lehrkräften auch die Schülerinnen und Schüler dafür verantwortlich sind, dass die verpflichtenden Leistungsnachweise, wie zum Beispiel Klausuren, erbracht werden. Sollte dabei bei einer Klausur entschuldigt gefehlt worden sein, vereinbaren die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehrkräften einen Nachschreibetermin an den von der Schule festgelegten Zeiten. Laut der geltenden Leistungsbewertung kann eine nicht erbrachte Leistung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, u.a. auch wenn er Nachschreibeangebote ohne triftigen Grund nicht wahrnimmt, mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
Ich wünsche euch und Ihnen allen eine schöne Adventszeit.
Olaf Meyer
Schulleiter