Erster Schultag nach den Weihnachtsferien
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie bereits über die Medien informiert wurde, muss am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler vorliegen. Diese ist in die Schule mitzubringen oder der Schule in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln. Schülerinnen und Schüler, die diese Erklärung am ersten Schultag nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit, das entsprechende Formular herunterzuladen: Erklärung zum Reiseverhalten
Am 03.01.2022 wird wie gewohnt die Testung aller Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Das betrifft an diesem Tag auch alle geimpften und genesenen Personen.
Ich weise darauf hin, dass nach dem 14. Hinweisschreiben des Ministeriums für Bildung für die ersten 14 Tage nach den Weihnachtsferien die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.
Der Sport- und Musikunterricht sowie der Ganztagsunterricht werden ab 03.01.2022 wieder im vertrauten Rahmen stattfinden.
Im Namen des gesamten Kollegiums wünsche ich Ihnen und euch eine besinnliche Weihnachtszeit und einen fröhlichen Start ins Jahr 2022.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Bradatsch