Erster Schultag nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie es schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass am ersten Schultag nach den Ferien, die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler vorliegen muss. Diese ist in die Schule mitzubringen oder der Schule in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln. Schülerinnen und Schüler, die diese Erklärung am ersten Schultag nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Diese Erklärung finden Sie hier.

Ich weise auch darauf hin, dass nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.

Ich wünsche Ihnen und euch angenehme Ferientage.

Mit freundlichen Grüßen

K. Bradatsch