Schulleiterbrief Nr. 27

Neue Regelungen zum Schulbetrieb

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

in den Medien wurde bereits auführlich informiert, dass bereits ab heute neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für das Land Mecklenburg-Vorpommern gelten. Für die Schulen gelten die tatsächlichen Lockerungsschritte allerdings überwiegend für den Unterricht.

Dies bedeutet:
  1. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird für alle am Unterricht Beteiligten im Unterricht und auf den Schulhöfen aufgehoben.
  2. In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude bleibt die Maskenpflicht bestehen.
  3. Die Testpflicht bleibt in der gewohnten Form (zweimal in der Woche) bestehen.
  4. Um Risiken weitgehend zu vermeiden, wird in den ersten zwei Schulwochen nach den Sommerferien zeitlich begrenzt die Maskenpflicht noch einmal eingeführt.
  5. Für Abschlussfeiern als schulische Veranstaltungen in Innenräumen gelten die bisherigen Regeln (Maskenpflicht, Abstandspflicht, Sitzplatzpflicht, Testpflicht) uneingeschränkt fort, lediglich die Teilnehmerzahl wurde, wenn die Räumlichkeiten es hergeben, auf maximal 200 erhöht.
  6. Auch im Außenbereich gelten die bisherigen Regelungen uneingeschränkt weiter, auch hier wurde lediglich die Teilnehmerzahl (maximal 400) erhöht.

Ich wünsche uns allen, dass die letzten beiden Schulwochen erfolgreich absolviert werden.

Olaf Meyer

Schulleiter