Schulleiterbrief Nr. 25

Informationen zum Präsentzunterricht ab dem 17. Mai 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

mit diesem Informationsschreiben möchte ich über die wesentlichen Änderungen im Unterricht ab dem kommenden Montag informieren. Zunächste einmal freue ich mich, dass wir endlich wieder ein wenig Normalität in den Schulalltag einfließen lassen können. Gleichwohl gelten weiter einige Besonderheiten, die wir beachten müssen.

Da die 7-Tage-Inizidenz in der Hansestadt Rostock aktuell bei kontinuierlich unter 100 liegt, gelten für unsere Schule die folgenden Regeln:

  • In allen Jahrgangsstufen gilt Präsenzpflicht für alle Schulbereiche in der jeweiligen Unterrichtsform. Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler zu den festgesetzten Zeiten am Unterricht teilnehmen müssen.
  • In den Jahrgangsstufen 5/6, 9 und 11 findet Präsenzunterricht im Klassenverband statt.
  • In den Jahrgangsstufen 7/8 und 10G findet Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht statt.
  • Der Unterricht findet zunächst, wie vor der Schulschließung am 19.04.2021, täglich geteilt im 45-Minuten-Rhythmus statt. Genauere Informationen werden wir hierzu auf dem Vertretungsplan geben.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bleibt bestehen, eine Ausnahme ist nur beim Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung möglich.
  • Die bisher vom Staatlichen Schulamt Rostock gewährten Befreiungen von der Teilnahme am Präsenzunterricht bleiben bestehen, diese Schülerinnen und Schüler werden, wie gewohnt, im Distanzunterricht beschult.
  • Auch weiterhin besteht zweimal in der Woche eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler und an Schule Beschäftigten. Da die Schulkonferenz mit großer Mehrheit die Selbsttestung zu Hause abgelehnt hat, kann ab sofort eine Testung ausschließlich in der Schule erfolgen oder durch einen Test eines anerkannten Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, nachgewiesen werden. Selbsterklärungen in der bisherigen Form dürfen wir nicht mehr akzeptieren.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Personen, die sich der Testpflicht verweigern, besteht ein Betretungsverbot der Schule. Dies bedeutet auch, dass alle Schülerinnen und Schüler und an Schule Beschäftigten am Montag, dem 17. Mai, vor Unterrichtsbeginn getestet werden. Aus diesem Grund müssen alle Schülerinnen und Schüler, die dieses in den vergangenen Wochen noch nicht getan haben, die entsprechende Einverständniserklärung mitbringen. Diese ist als Anlage zum Download hier beigefügt.
  • Alle Personen mit vollständigem Impfschutz sind von der Testpflicht befreit. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der zweiten Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind und dieses in der Schule mit dem vollständig ausgefüllten Impfausweis oder einer entsprechenden Impfbescheinigung nachgewiesen wird.
  • Schülerbetriebspraktika im Rahmen der Berufsorientierung sowie im Produktiven Lernen sind ausdrücklich gestattet und fnden deshalb entsprechened der Planung statt.

Sehr geehrte Eltern,

das Ministerium teilte uns in seinem Schreiben mit, dass bei einem konstanten Inzidenzwert bis 50 für alle Jahrgangsstufen wieder eine tägliche Beschulung im Präsenzunterricht beabsichtigt ist. Angesichts der aktuellen Rostocker Zahlen stellt dieses für mich eine positive Prognose für die kommenden Wochen dar.

Gleichzeitig teilte das Ministerium mit, dass es aktuell ein Maßnahmepaket zum Ausgleich von Lernrückständen plant. Ich möchte Sie alle herzlich bitten, sich bis dahin bei Fragen zum Leistungsstand und zur Lernentwicklung vertrauensvoll an die Fach- bzw. Klassenlehrer Ihrer Kinder zu wenden.

Ich möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen allen für die trotz der schweren Situation zumeist verständnis- und vertrauenvolle Zusammenarbeit in den letzten Monaten ganz herzlich bedanken.

Ihr

Olaf Meyer

Schulleiter