Schulleiterbrief Nr. 24
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9,
mit Beginn des Prüfungsverfahrens zur Mittleren Reife in der Klassenstufe 10 haben wir die Möglichkeit, an unserer Schule wieder Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe 9, analog zum Vorgehen in Klassenstufe 11, anzubieten.
Dies bedeutet, dass der Präsenzunterricht für die 9. Klassen am 5. Mai 2021 wieder startet. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben, Schülerinnen und Schüler, die das Präsenzangebot der Schule nicht nutzen möchten, werden mit entsprechenden Aufgaben versorgt.
Ich bitte Sie, liebe Eltern, über die gewohnten Kommunikationswege den Klassenleiterinnen und Klassenleitern mitzuteilen, ob Ihr Kind das Präsenzangebot der Schule nutzen wird oder nicht.
Der Unterricht erfolgt wie gewohnt in Blöcken á 90 Minuten im üblichen Kurs- bzw. Klassenverband. Die Stundenpläne der Klassen werden durch die Klassenleiter mitgeteilt.
Auch für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 gilt, dass ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. an Präsenzangeboten der Schule ist.
Für die Testungen zur Teilnahme am Präsenzunterricht gelten die auf unserer Webseite im Schulleiterbrief Nr. 23 genannten Regelungen.
Dies bedeutet insbesondere:
- Die Testung ist verpflichtend an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche (in der Regel Montag und Mittwoch) für Personen, die in Präsenz am Unterricht teilnehmen.
- Die Verpflichtung kann erfüllt werden durch das Beibringen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über ein negatives Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus in Form von:
- eine Bescheinigung über einen Test mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer anderen zulässigen Stelle durchgeführt wurde,
- eine Selbsterklärung für Schülerinnen und Schüler (Das Formular für Schülerinnen und Schüler befindet sich in der Anlage.) oder
- die Durchführung eines Selbsttests unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes, wobei hierfür eine neue Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler (ebenfalls in der Anlage) vorliegen muss. Diese Möglichkeit besteht nur für Schülerinnen und Schüler sowie an der Schule Tätigen.
Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten der Schule teilzunehmen. Sie erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, dass wir mit diesem Präsenzangebot nun auch für die Jahrgansstufe 9 ein wenig Normalität in der Schulalltag bringen können und hoffen antürlich, dass dieses Angebot gut angenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Meyer
Anlagen