Schulleiterbrief Nr. 22

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die meisten von Ihnen haben bereits aus den Medien erfahren, dass ab dem kommenden Montag (19. April 2021) ein landesweiter Lockdown auch für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gilt. Obwohl mir bewusst ist, dass in den nächsten Tagen seitens des Bildungsministeriums noch weiterführende Informationen an die Schulen kommen werden, möchte ich Sie und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, über die mir bisher bekannten Punkte informieren.
Als wesentliches Ziel für den Lockdown hat das Ministerium formuliert: „Sobald die landesweite 7-Tage-Inzidenz mindestens 7 Tage unterhalb von einem Wert von 100 liegt, sollen die Schulen als erster gesellschaftlicher Bereich geöffnet werden.“
Um dieses Ziel zu erreichen, gelten ab Montag die folgenden verbindlichen Regelungen: 

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 können die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist unverändert. Die dafür notwendigen Formulare haben wir hier für Sie zum Download bereitgestellt. (ArbeitgeberbescheinigungBescheinigung für SelbstständigeEigenerklärung) Die Arbeitgeberbescheinigung und die Eigenerklärung sind am Montag, dem 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen. Über die Organisation der Notfallbetreuung werden wir auf dem Vertretungsplan informieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass während der Notfallbetreuung kein Unterricht erteilt wird, die Kinder selbstständig die Aufgaben aus dem Distanzunterricht bearbeiten sollen. Um das Ziel des Lockdowns zu erreichen, bitte ich Sie zu prüfen, inwieweit eine Betreuung Ihres Kindes in der Schule tatsächlich nötig ist. Alle an der Notfallbetreuung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind nach Inkrafttreten des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 verpflichtend zu testen. Bei der Entscheidung über Ausnahmen bei der Notfallbetreuung muss ich restriktiv verfahren.
  3. Für alle Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht erteilt. Ausnahmen bilden die Abschlussjahrgänge bzw. die Vorabschlussklassen, sobald die Abschlussjahrgänge nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Für die Erteilung des Distanzunterrichts nutzen wir weiterhin das bewährte System über das LO-Net. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass zwar die Präsenzpflicht aufgehoben ist, aber weiterhin Schulpflicht besteht. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht teilnehmen müssen.
  4. Für die Abschlussklassen 10M findet weiterhin der Präsenzunterricht statt. Über eventuelle Änderungen im Stundenplan werden wir täglich über den Vertretungsplan informieren. Alle Schülerinnen und Schüler sind nach Inkrafttreten des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 verpflichtend zu testen.
  5. Für die Jahrgangsstufe 11 wird ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden. Alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind nach Inkrafttreten des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 verpflichtend zu testen. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, nutzen wir weiterhin das LO-Net. Informationen zur Bewertung und Zensierung werden wir in den nächsten Tagen bekannt geben.
  6. Für die Jahrgangsstufe 9 wird ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe 10 mehr stattfindet. Das ist frühestens ab dem 3. Mai 2021 der Fall. Alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind nach Inkrafttreten des novellierten Bundesinfektionsschutzgesetzes zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 verpflichtend zu testen. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, nutzen wir weiterhin das LO-Net. Informationen zur Bewertung und Zensierung werden wir in den nächsten Tagen bekannt geben.
  7. Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen sind inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Prüfung ablegen, durch die Schulen eigenverantwortlich zu organisieren. Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen können sowohl in Präsenz als auch digital in Distanz realisiert werden. Die Teilnahme am vorbereitenden Unterricht ist freiwillig.
  8. Die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen werden wie geplant durchgeführt.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mir ist bewusst, dass der erneute Lockdown uns alle vor große Herausforderungen stellt, gerade für die Kinder und Jugendblichen eine besondere Belastung darstellt. Lassen Sie uns bitte alle gemeinsam versuchen, die vor uns liegenden Wochen durch konsequentes Einhalten der geltenden Regelungen gut zu überstehen, damit wir so schnell wie möglich in den Regelbetrieb zurückkehren können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst über die bekannten Kommunikationswege an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.

Bitte bleiben Sie alle gesund.

Ihr

Olaf Meyer