Schulleiterbrief Nr. 18

Hinweise zum Start in das zweite Schulhalbjahr 2020/2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach hoffentlich zwei erholsamen Wochen Winterferien, die uns in diesem Jahr tatsächlich auch Schnee beschert haben, startet am kommenden Montag wieder der Unterricht. Ich möchte Sie und Euch mit diesem Schreiben darüber informieren, welche Unterrichtsformen dabei die neue 2. Schul-Corona-Verordnung, die am 14. Februar in Kraft getreten ist und uns jetzt vorliegt, für unsere Schule in den kommenden Wochen vorsieht. Da in Rostock die 7-Tage-Inzidenz in den letzten Wochen konstant unter 50 lag, gehe ich davon aus, dass für unsere Schule die entsprechenden Bestimmungen des § 7b der o.g. Verordnung gelten. Ich habe versucht, die wesentlichen Punkte kurz zusammenzufassen.

  1. Die Verordnung betrifft die Schulen ab dem 22. Februar mit 2 Übergangstagen, das heißt, dass am Montag und Dienstag noch die Regelungen aus dem Januar gelten. Somit gibt es für die Klassen 10 M und 12 Präsenzunterricht und für die Klassen 5/6 eine Notbetreuung. Für alle Schülerinnen und Schüler außer den Klassen 10 M und 12 gilt somit am Montag und Dienstag Distanzunterricht mit Aufgaben über die bekannten Kanäle.
  2. Auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestehen.
  3. Für alle Schülerinnen und Schüler ist es zwingend erforderlich, nach den Winterferien vor dem Betreten der Schule das vollständig ausgefüllte „Formular zur Gesundheitsbestätigung…“ erneut abzugeben, ansonsten gilt für die Schule ein Betretungsverbot. Das Formular kann hier heruntergeladen und natürlich auch vorab per Mail an die Schule übersandt werden.
  4. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab dem 24. Februar gilt Präsenzpflicht. 
  5. Für die Abschlussklassen 10 M und 12 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab dem 24. Februar gilt Präsenzpflicht. 
  6. Die anderen Jahrgangsstufen verbleiben zunächst im Distanzunterricht entsprechend den an unserer Schule geltenden Regelungen. Ab dem 8. März wird in diesen Klassen „grundsätzlich Wechselunterricht“ erteilt. Über die genaue Umsetzung dieser Regelung werden wir rechtzeitig auf unserer Webseite und durch die Klassenleiter informieren.
  7. Schülerinnen und Schüler, die trotz Angebots nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen ab dem 24. Februar mit Angabe des Grundes vom Unterricht abgemeldet werden, wenn sie nicht bereits aufgrund einer Entscheidung aus dem Schulamt grundsätzlich im Distanzunterricht beschult werden. Bei Verdacht einer Schulpflichtverletzung sind wir verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich habe versucht, mit meinen Informationen einen Überblick über die neu geltenden Bestimmungen zu geben. Für Rückfragen stehen wir per Mail oder ab Montag telefonisch gern zur Verfügung. Ich freue mich, dass wir mit diesen Maßnahmen erste kleine Schritte zur Normalisierung des Unterrichts gehen können.

Bitte bleben Sie alle gesund.

Ihr Olaf Meyer