Schulleiterbrief Nr. 15

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

am 5. Januar wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, die im Dezember gefassten Beschlüsse zum Lockdown zunächst bis zum 31. Januar zu verlängern.

Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern  hat hierzu gesonderte Festlegungen ab dem 11. Januar getroffen, die ich euch und Ihnen hiermit zur Kenntnis geben möchte.

  1. Auf dem gesamten Schulgelände gilt eine uneingeschränkte Maskenpflicht. Lediglich Personen, die sich allein in einem Raum aufhalten oder aber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, sind von der Maskenpflicht befreit.
    Die Maskenpflicht besteht ab Montag für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auch im Unterricht.
  2. Die Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen bleibt bis zum 31. Januar aufgehoben.
  3. Schülerbetriebspraktika finden nicht statt. Damit entfällt das Betriebspraktikum Klasse 9 vom 25.01. bis 04.02., dieses wird in den letzten beiden Wochen des Schuljahres nachgeholt. Bereits für den Januar abgeschlossene Praktikumsverträge müssen aufgelöst werden.
    Auch für Schülerinnen und Schüler im Produktiven Lernen entfallen bis zum 31. Januar die Praktikumszeiten. Auch hier müssen die Praktikumsbetriebe entsprechend informiert werden.
  4. Für die Abschlussklassen (10 M und 12) findet ab dem 11. Januar wieder Präsenzunterricht dem geltenden Stundenplan entsprechend statt. Auch die Vorprüfungen werden wie geplant durchgeführt. Praktischer Sportunterricht findet nicht statt.
    Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen müssen verbindlich vor der Teilnahme am Unterricht die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler unterschrieben mitbringen. Das Formular befindet sich zum Download hier oder kann bei Bedarf in der Schule am Donnerstag und Freitag bis 15:00 Uhr abgeholt werden. Schülerinnen und Schülern, die das Formular nicht dabei haben, muss am Montag der Zutritt zur Schule verwehrt werden. Die Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse schicken das ausgefüllte Formular vorab per Mail bis Sonntag an Herrn Kuszel.
  5. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6, die nicht zuhause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Ich bitte Sie als Erziehungsberechtigte, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.
    Für die Betreuung in der Schule müssen verbindlich vor der Teilnahme am Betreuungsangebot die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung sowie die Selbsterklärung ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben abgegeben werden. Die Formulare finden Sie zum Download hier (Erkärung Gesundheitszustand) und hier (Selbsterklärung) oder können bei Bedarf heute und morgen bis 15:00 Uhr in der Schule abgeholt werden. Schülerinnen und Schülern, die diese beiden Formulare nicht dabei haben, muss am Montag der Zutritt zur Schule verwehrt werden.
  6. Für alle anderen Klassen findet bis zum 31. Januar Distanzunterricht in der bekannten Form statt. Die Fachlehrer sind für die Erstellung der Aufgaben, die Übermittlung über das Lo-Net und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme für die Lernenden zu fest vereinbarten Zeiten verantwortlich.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

ich möchte euch und  Sie alle eindringlich bitten, die genannten Bestimmungen konsequent umzusetzen. Über neue Festlegungen werden wir wie immer umgehend auf unserer Webseite informieren. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Bitte bleiben Sie alle gesund.

Olaf Meyer

Schulleiter